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16. Beispielprojekt
Grünordnungsplan Hohenzollernwerk Düsseldorf-Flingern, ARGE Hennigfeld/ Schrempfer im Auftrag von KIPAR-Landschaftsarchitekten


Maßnahmenplan mit grünordnerischen Festsetzungen

Das Plangebiet umfasst die letzten Teilflächen des Rahmenplanes Schlüterstraße 1993, der für die Flächen aufgegebener Industrienutzung im Norden des Stadtteils Flingern und des Güterbahnhofes Grafenberg aufgestellt wurde. Das im Bebauungsplan Nr. 5777/056 erfasste Gebiet steht zur Neuordnung mit gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung von jeweils ca. 120.000 m² vor.

Durch großflächigen Abriss von lndustrieanlagen und Stilllegung des Güterbahnhofes sind in den letzten Jahren in Vorbereitung der geplanten baulichen Entwicklung erhebliche Veränderungen im Bebauungsplan-Gebiet erfolgt.

Der grünordnerische/Landschaftspflegerische Fachbeitrag beschreibt und bewertet in Karten und Erläuterungsbericht die Bestandssituation und die Auswirkungen der vorliegenden Planung auf Natur und Landschaft und gibt Empfehlungen zu grünordnerischen Maßnahmen.

Es werden verschiedene grünplanerische Maßnahmen für die Bepflanzung, prozentual bzw. in dargestellten Pflanzgebotszonen, auf den Grundstücksparzellen und für öffentliche Grünflächen und Verkehrsgrünflächen dargestellt. Dazu gehören Tiefgaragen-, Dach- und Stellplatzbegrünungen sowie die Darstellung von Pflanzflächen, die zur Verbesserung der Gesamtgestaltung des Bebauungsgebietes und zu einem verzögerten Abfluss von Niederschlagswasser, sowie zu positiven Effekten für das Kleinklima beitragen sollen. Die Festlegung von Baumpflanzungen entlang der Straßen dient zur stadträumlichen Gliederung, zur ökologischen Aufwertung, zur Verbesserung des Kleinklimas und Akzeptanz und dessen Integration des Bebauungsgebietes in das Umfeld. Für die öffentlichen und privaten Flächen gibt der LFB Pflanzvorgaben in Form von Pflanzenlisten auf der Grundlage von bodenständigen bzw. an diesen Extremstandort angepassten Arten. Für die Freianlagen werden Gestaltungsmerkmale, Baumstandorte im Straßenbereich, Baumarten für alle Freiflächen u. ä. vorgeschlagen und alle Maßnahmen werden bilanziert. zum Seitenanfang

17. Beispielprojekt
Grüngestaltungsplan Backumer Tal, Herten

Für das Baugebiet Bebauungsplan Nr. 148 - Wohnpark Backumer Tal - 2. Änderung in Herten ist ein Grüngestaltungsplan, M 1: 500, erstellt worden, der die grünplanerischen Gestaltungsgrundsätze festlegt. Zugrunde liegt der gestalterische Ansatz, dass Thema „Wasser“ im Baugebiet sicht- und erlebbar zu machen.
Ein weit verzweigtes System wird das Niederschlagswasser über gepflasterte Rinnen am und im Straßenraum bzw. über geschwungen verlaufende Wiesenmulden zu den organisch ausgeformten extensiv begrünten Rückhaltebecken führen und von dort gedrosselt ableiten. In vereinzelten Feuchtmulden und Teilbereichen der Becken wird die Entwicklung von Röhricht ermöglicht.

Die Beckenränder werden mit Strauchgruppen und Solitärgehölzen einschließlich einigen Kopfweiden begrünt.

Die Straßenraumbegrünung erfolgt mit Baumreihen entlang der Erschließungsstraßen und des östlichen Fußgängerweges.
Zudem ist eine Laubheckenabpflanzung als Grenze der Privatgrundstücke zu den öffentlichen und privaten Grünflächen sowie zu den öffentlichen Straßenräumen geplant.

Das fußläufige Wegekonzept sieht an 2 Stellen eine Verlängerung der seitlichen Erschließungsstraßen durch wassergebundene Wege zum östlichen Hauptweg vor. Zusätzlich sind Wiesenpfade vorgesehen, die mit Trittplatten zur Wegemarkierung und als Querungshilfe über die Mulden versehen werden, sodass das „Backumer Tal“ mit seinen vielfältigen Spiel- und Freizeiteinrichtungen von jeder Stelle des Baugebiets fußläufig gut erreichbar ist.

Kleinere mit Natursteinblöcken gestaltete Freibereiche bieten zudem Aufenthaltsmöglichkeiten am Malvenplatz an der alten zu erhaltenden Sumpfeiche sowie mittig im Plangebiet auf Höhe des Mohnblumenwegs. Darüber hinaus ist es vorgesehen, im Plangebiet punktuell einzelne Steinblöcke als informelle Sitzmöglichkeit aufzustellen.



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