Bei Bebauungsplänen für Vorhaben, für die nach dem UVP-Gesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, hat die Gemeinde gemäß § 2a BauGB in einer Begründung einen
Umweltbericht aufzunehmen, wobei die UVP als unselbständiger Teil in das Bebauungsplanaufstellungs-verfahren integriert wird.
2. Beispielprojekt
Umweltbericht "Herdes Gartencenter"/ Dortmund*
Für den Bau eines großflächigen Einzelhandelbetriebes wurde nach UVPG (Anlage 1, 18.6) ein Umweltbericht gefordert.
Methodische Vorgehensweise:
- Beschreibung der Festsetzungen für das Vorhaben und der technischen Verfahren
- Erfassung des Zustandes der Schutzgüter Flora, Fauna, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter
- Bewertung der Bedeutung bzw. der Empfindlichkeit der einzelnen Schutzgüter
- Ermittlung der vorhabenbedingten umwelterheblichen Wirkungen und Beurteilung der zu erwartenden Auswirkungen
- Vorschläge zur Vermeidung / Verminderung und zur Kompensation des Eingriffes in Boden, Natur und Landschaft
- Übersicht über die wichtigsten anderweitigen Lösungsmöglichkeiten und Angabe der wesentlichen Auswahlgründe in Hinblick auf die Umweltauswirkungen.
Konfliktschwerpunkte des geplanten Gartencenters ergaben sich aus der Lage in einem schmalen Freiraumkorridor zwischen Siedlungsflächen, der als Teillebensraum bedeutsam für bestimmte Tierarten ist.
Eingriffsintensität und Konfliktverminderung waren schwerpunktmäßig zu analysieren und die Kompensationsmöglichkeiten im Umfeld der Baumaßnahme zu sondieren.
Auf der Basis einer anspruchsvollen Entwurfsplanung von Büro Drahtler / Dortmund wurden alle stadtökologisch wirksamen Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung, dezentrale Versickerungssysteme, versickerungsfähige Bodenbeläge, etc. in engmaschiger Abstimmung berücksichtigt und so eine städtebaulich ansprechende und ökologisch vertretbare Gewerbenutzung konzipiert.

Ausschnitt der Bestands- und Konfliktkarte
* Projektleitung und Bearbeitung im Büro Gruppe Ökologie und Planung, Essen
